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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2014 - 2 VK 07/14   

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https://dejure.org/2014,44593
VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2014 - 2 VK 07/14 (https://dejure.org/2014,44593)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.06.2014 - 2 VK 07/14 (https://dejure.org/2014,44593)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 2 VK 07/14 (https://dejure.org/2014,44593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhandene Bewertungsmatrix ist allen Bewerbern offenzulegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren: Hat der Auftraggeber schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens eine Bewertungsmatrix vorliegen, muss er diese allen Bewerbern zugänglich machen

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren: Hat der Auftraggeber schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens eine Bewertungsmatrix vorliegen, muss er diese allen Bewerbern zugänglich machen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Bewertungsmatrix vorhanden, muss diese allen Bewerbern offengelegt werden (VPR 2015, 75)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Bewertungsmatrix vorhanden, muss diese allen Bewerbern offengelegt werden! (IBR 2015, 163)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06

    Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2014 - 2 VK 7/14
    Der Auftraggeber ist vergaberechtlich aus Gründen der Transparenz (nur) dann verpflichtet, eine der Bewerberauswahl dienende Bewertungsmatrix allen Bewerbern rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist offenzulegen, wenn diese Bewertungsmatrix bereits vorhanden ist und nicht erst später im Laufe des Vergabeverfahrens aufgestellt wird (vgl. Röwekamp in: Müller-Wrede, Kommentar zur VOF, 4. Aufl., Rdnr. 33 zu § 10; OLG München, Beschluss vom 28.04.2006, Verg 6/06).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2014 - 2 VK 7/14
    Dafür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mindern (vgl. Summa in: jurisPK-VergR, 4. Aufl., Rdnr. 134, unter Berufung auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003, 11 Verg 3/02).
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